Förderung

Im Bereich Medienkunst gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten der Projektförderung durch das Kulturamt Karlsruhe. Zum einen das Förderprogramm für Medienkunst und internationale Netzwerk-Projekte der Geschäftsstelle UNESCO City of Media Arts (UCCoMA), das einmal jährlich ausgeschrieben wird und ein Gesamtvolumen von 100.000 € umfasst. Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird von einer Fachjury, bestehend aus Vertreter*innen des Kulturamtes und Karlsruher Kulturinstitutionen getroffen.

Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit der allgemeinen Projektförderung von kleineren Medienkunst-Projekten, die ohne zeitliche Vorgabe über das Kulturamt beantragt werden kann. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle UCCoMA.

Projektförderprogramm für Medienkunst
Kommunale Kulturförderung ist ein vielseitiges und wichtiges Instrument bei der Erfüllung der kulturellen und kulturpolitischen Aufgaben eines Kulturamtes. Im Rahmen des UNESCO-Projektförderprogramms fördert die Stadt Karlsruhe einmal jährlich Medienkunstprojekte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Künstler*innen, Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter können einmal jährlich beim Kulturamt Anträge auf Förderung stellen. Die Grundsätze der Förderung sind in den aktuellen Förderrichtlinien festgeschrieben. Förderanträge müssen schriftlich beim Kulturamt gestellt werden. Über die Verwendung der erhaltenen Zuschüsse ist ein entsprechender schriftlicher Nachweis einzureichen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden dezidiert Projekte, die für den Außenraum konzipiert sind und eine große Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit herstellen. Hiermit sollen künstlerische Vorhaben ermöglicht werden, die mit den Möglichkeiten der Medienkunst Perspektiven auf gesellschaftliche Fragen der Gegenwart werfen und eine Bereicherung im Feld der Medienkunst insbesondere aber für die Betrachtenden resp. Interagierenden in der Stadt darstellen. Internationaler Austausch, Kooperation und Interdisziplinarität stehen auch im Fokus dieser Ausschreibung.

Wer kann einreichen?
Die Projektförderung richtet sich an Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende sowie Initiativen und Institutionen aus Baden-Württemberg. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Studierende geeigneter Fachrichtungen – sowie künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten), sowie bereits realisierte Projekte.

Bewer­bungs­schluss ist Donnerstag, 15. Mai 2025 um 13.00 Uhr MEZ.

Juryentscheidung Projektförderprogramm 2024 für Medienkunst
Juryentscheidung Projektförderprogramm 2023 für Medienkunst
Juryentscheidung Projektförderprogramm 2022 für Medienkunst Juryentscheidung Projektförderprogramm 2021 für Medienkunst
Juryentscheidung Projektförderprogramm 2020 für Medienkunst

Allgemeine Projektförderung
Über das Projektförderprogramm hinaus, das einmal im Jahr ausgelobt wird, besteht auch die Möglichkeit einer allgemeinen Projektförderung. Diese Förderung erfolgt ohne einen vorgegebenen Bewerbungszeitraum und ist über den Online-Antrag „Projektförderung“ auf der Homepage der Stadt Karlsruhe zu beantragen.

Die Förderung umfasst neben der Gewährung finanzieller Zuwendungen unter anderem die Beratung der Antragstellenden, Vernetzung mit anderen Kulturschaffenden, Bereitstellung und Vermittlung von Infrastruktur, Beratung bei Drittmittelakquise und ergänzende Öffentlichkeitsarbeit.

Was wird gefördert?
Die allgemeine Projektförderung beinhaltet die Förderung von Medienkunstwerken, Veranstaltungen und Forschungsprojekte mit medienkünstlerischem Bezug, gerne auch interdisziplinär unter Einbeziehung anderer künstlerischer und kultureller Sparten (wie Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Architektur, Soziokultur, interkultureller und interreligiöser Dialog, Kinder- und Jugendkultur). Gefördert werden insbesondere kleinere, spartenübergreifende Produktionen.

Wer kann einreichen?
Die Förderung richtet sich an Karlsruher Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffende, Initiativen und Institutionen richtet. Bewerben können sich natürliche Personen und Personengruppen – auch Karlsruher Studierende geeigneter Fachrichtungen – sowie künstlerische, kulturelle, wissenschaftliche und kreativwirtschaftliche Einrichtungen in Karlsruhe. Ausgeschlossen sind Arbeiten, die in einem schulischen beziehungsweise im Rahmen der Hochschulausbildung erbracht werden (zum Beispiel Semester- oder Abschlussarbeiten), sowie bereits realisierte Projekte.

Die Formulare und weitere Informationen zur Projektförderung des Kulturamtes Karlsruhe finden Sie hier.

Bei Gruppenbewerbungen muss mindestens eine beteiligte Person oder Institution ihren ersten Wohnsitz oder ihren Sitz in der Stadt Karlsruhe haben.

Ansprechpartnerin
Blanca Giménez
Tel. 0721 133 – 4003
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